Allgmeine Geschäftsbedingungen

 

 

 

§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Der Kunde beauftragt IPL mit der Abrechnung ärztlicher Leistungen gegenüber Privatpatienten. IPL übernimmt die Rechnungsstellung gegenüber den Patienten des Kunden und nimmt deren Zahlungen entgegen, verwaltet die offenen Posten, übernimmt das Mahnwesen und beauftragt Rechtsanwälte mit der Titulierung der offenen Forderungen. 
(2) IPL stellt dem Kunden betriebswirtschaftliche Auswertungen zur Verfügung. 

§ 2 Datenschutz
(1) IPL speichert und verarbeitet Daten des Kunden und seiner Patienten. IPL wird diese Daten an Dritte nur insoweit weitergeben, als die Weitergabe der Daten zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Im Übrigen verpflichtet sich IPL, alle Daten des Kunden und seiner Patienten absolut vertraulich zu behandeln und bei der Durchführung dieses Vertrages ausschließlich Personen einzusetzen, die sich ihrerseits zur Verschwiegenheit im Umfang dieser Klausel verpflichtet haben. Diese Verpflichtung besteht über das Ende des Vertrages hinaus fort. 
(2) Der Kunde verpflichtet sich, vor Weitergabe patientenbezogener Daten an IPL bei den Patienten eine geeignete Einverständniserklärung einzuholen. IPL stellt dem Kunden einen geeigneten Vordruck zur Verfügung. 

§ 3 Leistungen von IPL
(1) IPL erstellt anhand der von dem Kunden zur Verfügung gestellten Daten Rechnungen, die an die Patienten des Kunden verschickt werden. IPL überwacht den Eingang der Zahlungen der Patienten. Wird die Rechnung nicht beglichen, verschickt IPL bis zu drei weitere Schreiben (Zahlungserinnerung, 1. Mahnung, 2. Mahnung) an die Patienten. 
(2) IPL nimmt für den Kunden Zahlungen der Patienten entgegen und verbucht diese auf einem internen Kundenkonto. IPL reicht Schecks der Patienten bei seiner kontoführenden Bank ein und schreibt diese dem Kundenkonto gut, wenn die Zahlung auf dem Konto von IPL eingegangen ist. IPL übernimmt nicht das Risiko für die mangelhafte Deckung eines Schecks oder die Rückbuchung von Überweisungen. IPL übernimmt nicht das Risiko der Uneinbringlichkeit der Forderungen des Kunden. 
(3) Liegt nach Ablauf der in der zweiten Mahnung gesetzten Frist noch keine Zahlung des Patienten vor, kann der Kunde entscheiden, ob die Rechnung ausgebucht oder der Vorgang an eine von IPL auszuwählende Rechtsanwaltskanzlei weitergegeben wird. Im Falle der Bearbeitung durch eine Rechtsanwaltskanzlei übernimmt IPL die Kosten des ersten anwaltlichen Mahnschreibens. Die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens und der Zwangsvollstreckung (insbesondere Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtsgebühren, Auskünfte) kann IPL von dem Kunden ersetzt verlangen.
(4) IPL erstellt für den Kunden Monatsübersichten, aus denen sich sämtliche Zahlungseingänge ergeben und überweist dem Kunden monatlich die eingegangenen Beträge. IPL stellt ebenfalls monatlich dem Kunden eine Rechnung über die erbrachten Leistungen. IPL verrechnet den Rechnungsbetrag mit dem Guthaben auf dem Kundenkonto des Kunden. Dies gilt auch für die Einrichtungspauschale.
(5) Auf Wunsch der Kunden ändert oder storniert IPL Rechnungen des Kunden ganz oder teilweise. IPL ist in diesem Fall berechtigt, die Vergütung nach dem ursprünglich angesetzten Rechnungsbetrag zu verlangen. 

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, IPL alle zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Auftrags erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen. IPL ist zur Prüfung der Richtigkeit der Daten nicht verpflichtet. 
(2) Der Kunde übermittelt die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Daten in Papierform (Brief oder Telefax) oder in elektronischer Form (Datenträger oder elektronische Datenübertragung).
(3) Der Kunde stellt IPL von der Haftung gegenüber Patienten des Kunden für alle Schäden frei, die diesen durch die Übermittlung falscher oder fehlerhafter Daten an IPL entstehen.
(4) Für Mahnungen, die in das Ausland verschickt werden, fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 10,00 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer für jede Mahnstufe an. 
(5) Der Kunde unterrichtet IPL unverzüglich von allen Zahlungseingängen auf dem Praxiskonto sowie von Barzahlungen in der Praxis des Kunden, soweit dies für die Durchführung dieses Vertrages erforderlich ist. 
(6) Der Kunde ist verpflichtet, Sicherungskopien der an IPL weitergeleiteten Daten zu erstellen und für deren Sicherheit zu sorgen und IPL diese Daten im Falle eines Datenverlusts durch IPL unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Übermittelt der Kunde die Daten an IPL in schriftlicher Form, ist er verpflichtet, Kopien der übermittelten Schriftstücke zu behalten und für deren Sicherheit zu sorgen und IPL die Kopien im Falle eines Datenverlusts durch IPL unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 

§ 5 Haftung von IPL
(1) Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach nachstehender Klausel. 
(2) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden haftet IPL bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen unbeschränkt. 
(3) Im Übrigen Haftet IPL unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet IPL nur im Umfang der Haftung für leichte Fahrlässigkeit nach Abs. 4 dieser Haftungsklausel. 
(4) Für leichte Fahrlässigkeit haftet IPL nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Die Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung einer Kardinalpflicht ist der Höhe nach begrenzt auf das Fünffache der dem Kunden durchschnittlich monatlich in Rechnung gestellten Vergütung. Maßgeblich ist der Durchschnitt der vergangenen zwölf Monate. Besteht das Vertragsverhältnis noch keine zwölf Monate, gilt der Durchschnitt der bislang von IPL an den Kunden gestellten Rechnungen. Hat IPL dem Kunden noch keine Rechnung gestellt, ist der voraussichtliche Betrag der ersten Rechnung maßgeblich. Überdies ist die Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung von Kardinalpflichten auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung bei der Abrechnung ärztlicher Leistungen typischerweise gerechnet werden muss. 
(5) Für den Verlust von Daten haftet IPL nur insoweit, als der Schaden auch bei Beachtung der Regelung in § 4 Abs. 6 eingetreten wäre, sofern nicht IPL Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. 

§ 6 Beendigung des Vertrages
(1) Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien innerhalb von drei Monaten ab Unterzeichnung ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. 
(2) Nach Ablauf von drei Monaten ab Unterzeichnung des Vertrages kann der Vertrag von beiden Parteien unter Wahrung einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

§ 7 Sonstige Bestimmungen
(1) Wird eine Praxis in der Rechtsform einer GmbH betrieben, ist IPL berechtigt, die Erbringung von Leistungen gegenüber dem Kunden von der Vorlage von Erklärungen aller Gesellschafter der GmbH abhängig zu machen, wonach diese für Verbindlichkeiten der GmbH gegenüber IPL persönlich haften. 
(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. 
(3) Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst. 
(4) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, Memmingen.
(5) Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Back to Top